Vorläufige Terminplanung des Fachbereichs Informatik und Naturwissenschaften für das Sommersemester 2010
| 01.03.2010 |
Beginn des Sommersemesters 2010 |
| 15.03.2010 |
Beginn der Vorlesungszeit |
| 15.03.2010-19.03.2010 |
2. Prüfungsteilzeitraum des WS 2009/2010 |
| 22.03.2010 |
Beginn der Veranstaltungen |
| 01.04.2010 |
Letzter Vorlesungstag vor Ostern |
| 07.04.2010 |
Erster Vorlesungstag nach Ostern (*2) |
| 19.04.2010-30.04.2010 |
Anmeldungen zu allen Modulprüfungen des 5.+6. Fachsemesters Anmeldung zu allen Modulprüfungen des 1.-4. Fachsemesters, die nicht in der Prüfungsform "Klausur" abgelegt werden. |
| 14.05.2010 |
Letzter Vorlesungstag 6. Semester |
| 17.05.2010-21.05.2010 |
vorgezogener Prüfungszeitraum für Klausuren des 6. Fachsemesters Wiederholungsklausuren des 5. Fachsemesters (*1) |
| 17.05.2010-30.05.2010 |
Anmeldung zu den Modulen des Wintersemester 2010/2011 |
| 21.05.2010 |
Letzter Vorlesungstag vor Pfingsten |
| 26.05.2010 |
Erster Vorlesungstag nach Pfingsten (*2) |
| 31.05.2010-11.06.2010 |
Anmeldung zu den Modulprüfungen des 1.-4. Fachsemester in der Prüfungsform "Klausur" |
| im Juni 2010 |
Rückmeldung zum Wintersemester 2010/2011 |
| 05.07.2010-16.07.2010 |
1. Prüfungsteilzeitraum des SS 2010 |
| 16.07.2010 |
Ende der Vorlesungszeit |
| 19.07.2010-23.07.2010 |
mögliche Verlängerung des 1. Prüfungsteilzeitraumes |
| 17.08.2010 |
Letzter Abgabetermin für Bachelorarbeiten für das SS2010 (*3,*4) |
| 31.08.2010 |
Ende des Sommersemesters 2010 |
| 01.09.2010 |
Beginn des Wintersemesters 2010/2011 |
| 20.09.2010-24.09.2010 |
2. Prüfungsteilzeitraum des SS 2010 |
Daten vorläufig und ohne Gewähr.
Anmerkungen:
- Der Fachbereichsrat hat in der Sitzung vom 13.10.2009 folgende Klausurregelung beschlossen:
Klausuren des 6. Fachsemesters werden im Sommersemester in einem vorgezogenen Prüfungszeitraum im Mai,
die ersten Wiederholungstermine sofort im 2. Prüfungsteilzeitraum des Somersemesters (Anfang des folgnden Wintersemesters) angeboten.
Die ersten Wiederholungstermine der Klausuren des 5. Fachsemesters werden ebenfalls im vorgezogenen Prüfungszeitraum im Mai,
die zweiten Wiederholungstermine der Klausuren des 5. Fachsemesters dann erst im 1. Prüfungsteilzeitraum am Ende des folgenden Wintersemesters angeboten.
- Die Entscheidung über den jeweils freien Dienstag nach Ostern und Pfingsten entscheidet das Präsidium.
- Der Termin bezieht sich auf die zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Gebühren an der Fachhochschule Südwestfalen § 6 Abs. 4:
Sofern Studierende in einem Semester nur noch das Kolloquium abzulegen haben, werden sie auf Antrag für dieses Semester von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 befreit, wenn sie die Abschlussarbeit mindestens zwei Wochen vor Ende des vorhergehenden Semesters abgegeben haben. Der Antrag auf Befreiung ist formlos spätestens zu Beginn des Semesters zu stellen.
- Eine Abgabe ist nur möglich, wenn vorher ein Antrag auf Bachelorarbeit gestellt und dieser auch genehmigt wurde. In der Regel wird ein Antrag innerhalb von ein bis zwei Wochen genehmigt.